Straßenbaubeitragssatzung

– Es gilt das gesprochene Wort –
Sitzung des Rates am 16.12.2024
Änderung der Straßenbaubeitragssatzung, VL 2024/153 u. 153/1
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende

Die Gruppe CDU/FDP hat beantragt, mit dem heutigen Tage

  1. die Anliegerbeiträge aus der Straßenbaubeitragssatzung erneut zu halbieren und, sollte das mehrheitsfähig sein,
  2. zur Kompensation der investiven Einnahmeverluste für die Stadt ab dem 01.01.2025 die Grundsteuern um 10% zu erhöhen.

Wir hatten jedoch nicht beantragt, wie es in der Vorlage 153 noch steht, die Straßenbaubeitragssatzung zu irgendwann nach dem Umbau der Quintusstr. aufzuheben !
Es ist unterblieben, auch nach unseren Hinweisen, die Vorlage entsprechend zu korrigieren.
Ich möchte Ihnen und Euch den Sachverhalt näherbringen:

Was hatten wir am 29.11.2024 beantragt:

  1. „Die Anliegerbeiträge aus der städtischen Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sollen nach 2019/2021 jetzt um weitere 50% und somit auf 25% gekürzt werden.
    Hierzu möge der Rat bereits am 16.12.2024 entscheiden, was auch das Datum des Inkrafttretens sein soll.“
  2. „Zur notwendigen grundsteuerbasierten Gegenfinanzierung bei einer weiteren Halbierung der Strabs-Beiträge, sollen die ab 01.01.2025 gültigen aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer A und B auch im Lichte einer notwendigen Konsolidierung dann um 10% erhöht werden, wenn die Straßenbaubeitragssatzung wie beantragt (s.o. 1.) zum 16.12.2024 geändert werden sollte.

Im Rahmen unserer Klausurtagung Anfang November 2024 sind wir in der Gruppe übereingekommen uns der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung nochmals anzunehmen.
Klar war uns hierbei, dass wir uns zeitlich genau zwischen den beiden großen Baumaßnahmen Hauptstr. Dorfmark und Quintusstr. in Bad Fallingbostel befinden, die einerseits noch nicht komplett abgerechnet sind und sich andererseits im Baubeginn befinden.
Auch stellten wir eine mittelbare Verbindung zur ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuerreform her, weil es sowohl als auch um Grundstücke, deren Größe und Bebauung sowie um damit verbundene Kosten geht, die auch Stra-ßenbaumaßnahmen in aller Regel nach sich ziehen.

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Da in zurückliegender Zeit vermehrt wahrgenommen wurde, dass die Höhe der Straßenbaubeiträge für die Anlieger teilweise kaum noch bzw. nur schwerlich aufzubringen sind, oder sogar an die Existenz gehen, haben wir in den Beratungen zum Haushalt 2025 dieses Thema eingebracht und angeregt, bei einer grundsätzlich nicht geplanten, gemäßigten Grundsteuererhöhung die Straßenbaubeiträge abermals um 50% auf dann insgesamt nur noch 25% zu halbieren.
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Triebfeder hierbei war auch die Erkenntnis, dass es gerade die ständig stei-genden Kosten im Hoch- und Tiefbau sind, die die Anliegerbeiträge in die Höhe treiben und sie im relativen Vergleich zu den Beiträgen vor einigen Jahren mittlerweile unverhältnismäßig erscheinen lassen.
Typische finanzielle Rücklagen eines Haus- und Grundstückseigentümers für zum Beispiel solche Straßenbaubeiträge bleiben in ihrer notwendigen Erhöhung den explosionsartig steigenden Baukosten gegenüber weit zurück;
es ist für die meisten kaum noch möglich, diese Rücklagen adäquat anzupassen, meine Damen und Herren. So sieht`s aus.

Dieses Problem stellte sich erstmals so spürbar bereits beim Ausbau der Hauptstraße in Dorfmark, was bereits im Jahre 2021 eine Reduzierung der Straßenbaubeiträge nach sich zog.
Wenn wir nun auch auf die Quintusstr. schauen müssen, stellen wir fest, dass die Ausbaukosten bei erster Schätzung 20/21 bei ca. 2.0 Mio. Euro lagen, und wir uns jetzt nach wiederholten Verschiebungen dieser Maßnahme 3.3 Mio. Euro dafür gegenübersehen.
Das Problem hat sich auch jetzt spürbar verschärft.
Die Anlieger können am wenigsten dazu, dass wir die Planungen von günstigeren in die jetzt teureren Zeiten verschieben mussten.
Unser insgesamt vorgetragenes Ansinnen, einschließlich der Halbierung der Beiträge ab sofort, stieß bei den anderen Fraktionen auf geteiltes Echo.
Einzig die Bürgerliste nahm sich dieses Vorstoßes an und stellte am 24.11.2024 einen inhaltlich ähnlichen Antrag mit dem Fernziel, ggfls. ab 2026 die Straßenbaubeitragssatzung bei grundsteuerbasierter Gegenfinanzierung abzuschaffen, wies aber auch auf die o.g. wichtige Vorausschau hin.
Sofortige Maßnahmen hat die Bürgerliste in ihrem jetzigen Antrag jedoch nicht angedacht !
Und genau das reichte uns nicht!
Im Rahmen der Tatsache, dass zurzeit noch zwei große Baumaßnahmen zu betrachten sind, vergisst die Bürgerliste, dass, sollte es nach ihrer Einschät-zung ggfls ab 2026 zu einer Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung kommen, die Anlieger der Hauptstr. in Dorfmark den jetzigen 50%igen Beitrag zahlen und die Anlieger der Quintusstr. im Jahr 2026, oder später, nichts mehr.

Das mag sich hier vor Ort verlockend anhören, wäre aber eine sehenden Auges geduldete Ungerechtigkeit im Vergleich dieser beiden Baumaßnahmen.
Wir dürfen mögliche Ungleichbehandlungen, wenn es um die prozentuale Beteiligung an den abrechnungsfähigen Kosten geht, nicht zulassen !
Dies ist möglich, wie ich Ihnen gleich erklären werde.
Nun könnte man sagen, dass es immer einen Schnitt gibt, der den einen möglicherweise bevorteilt und den anderen benachteiligt.
Aber dann bitte einen Schnitt, meine Damen und Herren, der sich gerecht und für die Anlieger erschwinglich darstellt.
Mit „erschwinglich“ meine ich Beiträge, die sich deutlich unter der 11,00 -12,00 Euro-Marke pro m² bewegen.
Die Kostensteigerungen im Tiefbau lassen diese Höhe vermuten.
Die Verwaltung rechnet jetzt schon mit 10,50 – 11,00 Euro/m² für die Quintusstraße, ohne dass irgendwelche unvorhersehbare Verteuerungen eingepreist sind.
Wir müssen und zwar jetzt gleich, die Beiträge für alle Anlieger in unserer Stadt auf ein erträgliches Maß senken!
Dies geht aber nicht für die eine oder andere Straße je nach dem, was sie im Ausbau gekostet hat, sondern gilt für alle Ausbauten aller Straßen im Stadtgebiet gleichermaßen.
Zu unserem Thema hat uns die Verwaltung informiert und klargestellt, dass eine geänderte Straßenbaubeitragssatzung für alle Ausbaumaßnahmen anzulegen ist, solange die Maßnahmen extern noch nicht abgerechnet sind, soll heißen,

so lange die letzte Rechnung zu einer Baumaßnahme noch nicht bei der Verwaltung, oder in einem Planungsbüro eingegangen ist, erlangt eine davor geänderte Straßenbaubeitragssatzung für diese Maßnahme Gültigkeit.

Die Letzte Rechnung für die Hauptstr. ist noch nicht da und so haben wir die Möglichkeit, die Beiträge gerechterweise für beide Maßnahmen, Hauptstr. und Quintusstr., jetzt noch im Dezember auf nur noch 25% zu senken bzw. die jetzt noch anzunehmenden Kosten für die Anlieger zu halbieren.
Aus diesem Grunde wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass wir den Beschluss dazu fassen, bevor die letzte Rechnung zur Abrechnung der Baumaßnahme in Dorfmark bei der Stadt eintrifft.
Deshalb die Entscheidung heute mit gleichzeitigem Inkrafttreten der geänderten Straßenbaubeitragssatzung unter heutigem Datum.
Wer weiß, wann die letzte Rechnung eintrifft.
Wir müssen schneller sein, um den enormen Kostensteigerungen für die Anlieger zu begegnen und um eine gerechte Beteiligung der Anlieger zu erreichen.
Der durch uns beantragte Verzicht auf einen weiteren Teil investiver Einnahmen durch Straßenbaubeiträge muss kompensiert und auf die Allgemeinheit umgelegt werden, weil unser Haushalt für 2025 trotz guter Eckdaten defizitär ist und grundsätzlich der Konsolidierung bedarf.
Hierzu haben wir, sollte es heute dazu kommen, dass wir die Beiträge halbieren, beantragt, den ab dem 01.01.2025 gültigen, aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz gemäßigt von 306%-Punkte um 10% auf 337%-Punkte zu erhöhen, was einer Mehreinnahme von ca. 260 TEUR/Jahr entspricht.
Auch der Bürgermeister erklärt hierzu und rechnet selbst vor, dass die Erhöhung der Grundsteuer ein gangbarer Weg sei, weil dadurch der Verlust beim Beitragsaufkommen in Dorfmark nach 1.5 Jahren und der Verlust beim Beitragsaufkommen für die Quintusstr. nach 1 Jahr kompensiert wäre. Ohnedies wirkt diese Steuererhöhung als Beschaffung finanzieller Deckungsmittel und als verbesserte Einzahlung für laufende Verwaltungstätigkeit.
Weiter erklärt der Bürgermeister, dass in zukünftigen Jahren und lt. Investiti-onsprogramm, abgesehen von Haupt- und Quintusstr.keine weiteren Maß-nahmen anstehen.
Diese beantragte sowie gut gegenfinanzierte Halbierung führt unserer Ansicht nach in die richtige Richtung und hin zu einer zunehmenden Sozialisierung unserer Infrastruktur.
Mit der Argumentation, wie ich sie hier dargestellt habe, ging der Antrag in den Gremiengang und scheiterte bereits im VA.
Irritiert hat uns hierbei, dass für die Ablehnung unseres Antrags kaum bis keine Begründungen geliefert wurden. Einzelne Argumente dagegen waren in die Zukunft gerichtet mit Blick auf die komplette Abschaffung der Strabs, um die es hier und heute aber nicht geht.
Aber wo hätte die Mehrheit im VA ablehnende Gründe hernehmen sollen ? Es gibt keine !
Wir fragen uns nämlich nach wie vor, was man an diesem Antrag ablehnen kann?
Der Bürgermeister erklärt in der Erörterung unseres Antrages, dass die Umsetzung möglich und auch die Finanzierung gesichert ist.
Nur von einer gänzlichen Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung rät er im Moment ab.
Was denn noch? Wo ist das Problem, diesem Antrag zuzustimmen?
Wir sind tatsächlich der Meinung, dass wir hier einen Vorschlag gemacht haben, der politisch mehrheitlich tragfähig ist und zur Befriedung unserer Bevölkerung beitragen kann.
Vielen Dank!